unterstütze ich Sie bei der Erfüllung Ihrer
Zeigen Sie auch Ihren Auftraggebern zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO oder einer Verarbeitung mit gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DS-GVO, dass Sie Datenschutz optimal umsetzen und jeder beruhigt bei Ihnen einen Auftrag zur Datenverarbeitung in Auftrag geben kann, bis hin zu kritischen Infrastrukturen.
Nutzen Sie über die Beauftragung hinaus unsere Zusatzleistungen, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen bis hin zum Sachverständigen-Testat zur Erfüllung der technologischen und organisatorischen Maßnahmen.
Skalieren Sie selbst welche Leistungen Sie individuell oder pauschaliert buchen.